Die Anforderungen im Brandschutz unterliegen
ständig neuen Auflagen der Gesetzgeber und
Brandversicherungen. Ein effektiver Brandschutz besteht aus drei Hauptbereichen:
Baulicher Brandschutz
Der bauliche Brandschutz ist gesetzlich in den Länderverordnungen
(MLAR) geregelt und für alle gewerblichen Betriebe verbindlich.
Maßgebend für alle Anforderungen ist das Brandwiderstandsverhalten der
Wände und Decken, besonders in Flucht- und Rettungswegen.
Hierbei können nicht geschlossene Öffnungen von Kabel- und
Rohrdurchführungen als Brandbeschleuniger wirken.
Branderkennung
Zur Früherkennung und Vermeidung von
Personen- und Sachschäden, in Abhängigkeit der Gebäudegröße,
müssen oder können Branderkennungs-, Meldeanlagen eingesetzt
werden.
Genauere Informationen über Art und Umfang erhält man beim örtlich,
vorbeugenden Brandschutz oder der Feuerwehr.
Löschanlagen
Zur Steigerung der Schutzmaßnahmen besteht
die Möglichkeit der automatischen Löschung. Diese sind besonders
für sensible Räume, wie z.B. Serverräume,
zu empfehlen. Der Vorteil bei Mitnutzung einer Brandfrühesterkennungsanlage
liegt in der schnellen Meldung und Reaktion. Die Löschung erfolgt
mit einem »Gas« zur Sauerstoffreduzierung und ermöglicht
ein Weiterlaufen nicht betroffener Server.
Eine Einzelschranklöschung ist ebenfalls möglich.
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